Unversteuert
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist strafbar und das zu Recht. Der durch sie verursachte Schaden ist immens. Schätzungen sprechen von 30 Milliarden Euro Einnahmeverlusten jährlich. (Zum Vergleich: Bildungsausgaben sind im Bundeshaushalt 2012 mit 12,9 Mrd EUR veranschlagt.) Nun sind auf zumindest zweifelhaften Kanälen Datenträger mit Listen von Personen erhältlich, die steuerpflichtige Einkünfte am Finanzamt vorbei in die Schweiz geschafft haben sollen. Ist das krimineller Datenhandel oder ehrenhaftes Whistleblowing? Darf der Rechtsstaat zur Bekämpfung illegaler Tätigkeiten die Früchte anderer illegaler Tätigkeiten ernten? Muss er es womöglich sogar? Wer hat Recht?
Worum geht es eigentlich?
Vier Mitglieder der Piratenpartei (teilweise Abgeordnete) erstatten Strafanzeige wegen des Ankaufs dieser CDs. Eine sehr ausführliche Begründung findet man im Blog von Wolfgang Dudda. Zusammengefasst stellen die vier Anzeigenerstatter die Frage, ob der Rechtsstaats zur Aufklärung und Verfolgung von illegalen Handlungen selbst illegal handeln darf ohne seine eigenen rechtsstaatlichen Prinzipien zu verletzen.
Daraufhin bricht innerhalb der Partei Empörung los. Die Begründung: Die Strafanzeige stellt den Schutz von Straftätern über die Ermöglichung einer Strafverfolgung. Einige stellen auch fest, daß es sich bei den Straftätern um Leute handelt, die reich genug sind, unversteuertes Geld in die Schweiz zu schaffen. Womöglich ist diese empfundene Ungerechtigkeit, daß Leute, die es sich leisten können im großen Stil die Gemeinschaft um ihren Anteil betrügen, möglicherweise nicht zur Verantwortung gezogen werden und das aus Gründen, die mit der Strafbarkeit der eigentlichen Steuerhinterziehung nichts zu tun haben.
Wir haben also zwei Auffassungen.
"Der Rechtsstaat muß Rechtsstaat bleiben und darf strafbare Handlungen nicht durch illegal erlangte Nachweise der Bestrafung zuführen."
vs.
"Der Griff zu illegal erworbenen möglichen Nachweisen strafbarer Handlungen ist zulässig, wenn dadurch andere Rechtsgüter geschützt werden."
Nebenbei habe ich bei einigen Gegnern der Strafanzeige ein Déjà-Vu der unsäglichen Standardaussage des konservativen Establishments, daß derjenige der nichts zu verbergen hat, auch nichts befürchten muß.
Kommen wir zur Kernfrage des Streits: Ist es zulässig, daß der Staat Mängel oder Lücken in der Organisation der Finanzbehörden und der Gesetzgebung (beispielsweise über ein geeignetes Steuerabkommen mit der Schweiz, wobei ich nicht weiss, ob das derzeit diskutierte Abkommen diesen Ansprüchen gerecht wird.) dadurch ausgleicht, daß er sich für die Strafverfolgung notwendigen Informationen über dunkle Kanäle beschafft?
Ich frage mich angesichts der heftigen Reaktion auch, wo der Unterschied zu den von den Piraten zu Recht kritisierten Staatstrojaner liegt, der auf einzelnen Rechnern von Leuten installiert wurde, die verdächtigt werden an einer Straftat beteiligt zu sein und der rechtlich auch höchst umstritten ist. Was macht mögliche Straftäter hinsichtlich einer Staatstrojanerinstallation schützenswerter als solche, die Steuern hinterzogen haben? Der Umstand, daß es bei Steuerhinterziehung um Geld geht, welches der Gemeinschaft der ehrlichen Steuerzahler vorenthalten wird? Gibt es eine Einkommensgrenze oder eine Schadenssumme, die den Griff zu fragwürdigen Methoden bei der Strafverfolgung rechtfertigt? Gibt es Delikte, die den Griff der Ermittlungsbehörden nach illegalen Quellen rechtfertigen und andere nicht? Kann man hier auf Basis der derzeit gültigen Gesetze eine Abgrenzung vornehmen? Darf sich der Rechtsstaat über sich selbst gegebene Gesetze hinwegsetzen, wenn man in einem konkreten Fall findet, daß der Zweck die Mittel heiligt? Und ganz nebenbei noch Rachegelüste gegen die reichen asozialen Arschgeigen befriedigt, die endlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Das ist nachvollziehbar, aber ist es auch richtig? Ebnen wir mit der wohlwollenden Billigung eines solchen Vorgehens nicht einer Rechtfertigung den Weg, daß sich immer ein belastbarer Rechtfertigungsgrund findet, warum der Rechtsstaat fallweise auch Recht brechen oder zumindest Nutznießer von Rechtsbrüchen Dritter sein darf. Egal, ob es jetzt um Steuerhinterziehung, Staatstrojaner oder etwas anderes geht. Das wäre das Ende des Rechtsstaats. Die Frage, ob Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit höher wiegen als 30 Milliarden Euro vollzogene Steuergerechtigkeit, muß sich zunächst jeder selbst beantworten. Oder kommt es in Zeiten, wo viele Gesetze vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden, darauf schon gar nicht mehr an?
Dann noch eine konkretere Frage zu den Steuer-CDs: Niemand weiß, ob das echte Rohdaten sind oder ob diese Daten beispielsweise durch Geldzahlungen zugunsten des Steuerhinterziehers manipuliert wurden. Wer garantiert, daß diese Daten nicht manipuliert sind? Wer Drogen auf dem Schwarzmarkt kauft, trägt auch das Illegalitätsrisiko, daß die Drogen mit Blei, Strychnin oder Mehl gestreckt wurden.
Und zum Schluß: Werden die Einkünfte, die der Datenverkäufer erzielt, eigentlich ordnungsgemäß versteuert?
Kommentare
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Jo Menschenfreund am :
Oder wie ist es mit den Whistleblowern. Wieso sollen die geschützt werden, muss man dort den Rechtststaat nicht schützen? Aber stimmt, es gibt noch keine Initiative, die das Programm in Bezug auf Whistleblower in die Praxis umsetzen würde. Und ich befürchte die Partei ist längst in der so genannten Realität angekommen. Wird es je eine geben?
Und schließlich: Werden sich die Anzeiger entschuldigen, wenn ihre Klage abgewiesen wird? Werden sie sich dann dem Rechtsstaat beugen und erklären, dass der Ankauf rechtens war? Wenn ja, warum haben sie dann nicht abgewartet, wie die anderen Klagen / Anzeigen ausgingen? Dann hätten sie gewusst, ob der Ankauf eine strafbare Handlung war oder nicht.
Es gibt nicht nur rechtliche Aspekte, die in der Politik eine Rolle spielen. Auch wenn das Juristen manchmal zu vergessen scheinen.
Juergen am :
Markus Stumpf am :
Das BVerfG sagt, dass die Daten herangezogen werden dürfen als Basis und Ausgangspunkt für Ermittlungen, aber nicht als Basis für eine Anklage.
Im Wesentlichen werden also Namen gekauft, die man dann speziell prüft und wenn sich Verdachtsmomente ergeben, werden diese verfolgt und auch zur Anzeige gebracht.
Alleine die Daten auf der CD sind dazu nicht ausreichend. Die Ermittlungen selbst müssen natürlich legal erfolgen. Damit stellt sich Deine Kernfrage nicht (mehr).